Beratungszuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfahrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik
Deutschland.

Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50% und in den neuen Bundesländern 75% gemäß der beigefügten Richtlinie.

Die Richtlinie mit allen wesentlichen Informationen zum BAFA-Unternehmensberatungszuschuss finden Sie hier.

Als förderfähige Beratungen, welche von mir angeboten werden, gelten:
  1. Allgemeine Beratungen
  • zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  1. Spezielle Beratungen, insbesondere zu folgenden Thematiken:
  • Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
  • Außenwirtschaftsberatungen zur Beurteilung der Absatzchancen der Produkte und Leistungen eines Unternehmens auf Auslandsmärkten.
  • Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern.
  • Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen.
  • Beratungen im Vorfeld eines anstehenden Unternehmensratings mit dem Ziel der Beseitigung von ratingrelevanten Schwachstellen.
  • Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung.
  • Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung.