Beratungszuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfahrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik
Deutschland.
Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50% und in den neuen Bundesländern 75% gemäß der beigefügten Richtlinie.
Die Richtlinie mit allen wesentlichen Informationen zum BAFA-Unternehmensberatungszuschuss finden Sie hier.
Als förderfähige Beratungen, welche von mir angeboten werden, gelten: