Beratungszuschuss der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab fünf Jahre nach Gründung und mit Sitz im Land Brandenburg.

Im Bereich Management und Marketing beträgt der Zuschuss meist 50% gemäß der beigefügten Richtlinie.

Die Richtlinie mit allen wesentlichen Informationen zum M4-Programm der ILB finden Sie hier.

Gefördert werden Maßnahmen, die der Steigerung der Leistungskraft und der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen sowie der Existenzsicherung dienen und sich von Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.
  • Gefördert werden Maßnahmen des innerbetrieblichen Managements, insbesondere Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte für betriebliche Maßnahmen, zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personalwirtschaftlichen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung, unter anderem auch:
    a) Verbesserung der Organisation
    b) elektronischer Geschäftsverkehr/E-Business
    c) Rechnungswesen/Controlling
    d) Einführung/Weiterentwicklung von Qualitäts-, Umwelt-, Personal- und Wissensmanagement
    e) zulassungsrechtliche Voraussetzungen für technologie- und innovationsorientierte Unternehmen sowie Qualitäts-, Umwelt- und Innovationsmanagement
    f) Zertifizierung und Anpassung von Produkten für neue Märkte.
  • Gefördert werden Maßnahmen des Marketings und der strategischen Unternehmensführung im Inland, insbesondere
    a) begleitende Beratung von Betriebsübernahmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
    b) Beratung/Erstellung von Vermarktungsstrategien im Inland
    c) Maßnahmen im Rahmen von Arbeits-, Anbieter- und Zuliefergemeinschaften, Dachmarkenbildung sowie Kooperation und Vernetzung.
  • Gefördert werden Teilnahmen an Messen und Ausstellungen
    a) Einzel- oder Gemeinschaftsteilnahmen an in- und ausländischen Messen und Ausstellungen mit überregionalem Charakter und überwiegend fachspezifischer
    Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen
    b) sowie Einzel- oder Gemeinschaftsteilnahmen an regionalen Messen, wenn diese
    im aktuellen Messeplan des Ministeriums für Wirtschaft enthalten sind.
  • Gefördert werden Maßnahmen im Ausland zur Vorbereitung des Marktauftritts auf einem neuen Markt und allgemeine Markterschließungsstrategien, unbeschadet der Regelungen in Nummer 3.4, Satz 2 und 3, insbesondere
    a) Beratung/Erstellung regionaler und sektoraler Marktanalysen
    b) Beratung von Markterschließungskonzepten, Erstellung fremdsprachiger Angebote und spezifischer Übersetzungen
    c) Beratung/Durchführung von Maßnahmen zur allgemeinen Vor- und Nachbereitung von Unternehmerreisen, Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen
    d) Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Assistenten für Markterschließung im Sinne der unter Nummer 2.4 Buchstabe a bis c genannten Maßnahmen.