Beratung zur Nachfolge- und Notfallregelung (jederzeit sinnvoll)

Alle kleineren Unternehmen sind sehr stark auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin zugeschnitten. Sie und Ihre persönliche Leistung verkörpern für viele Kunden nach außen hin das Unternehmen. Die Entwicklung des Unternehmens ist von Ihren kleinen und großen täglichen Entscheidungen abhängig. Was passiert jedoch, wenn Sie zeitweise oder langfristig ausfallen? Diesen Punkt wollen auch zunehmend Ihre Finanzierungspartner und größeren Kunden beantwortet wissen. Ein Notfallplan wird somit immer wichtiger. Dieser sollte schriftlich verfaßt sein, damit beim Eintritt dieses Falles dem Notfallplan in Ihrem Sinne gefolgt werden kann und der von Ihnen betraute Familienangehörige, Mitarbeiter oder Treuhänder etwas "zum Festhalten" hat. Sollten Sie einen solchen Notfallplan noch nicht erstellt haben, oder diesen überarbeiten wollen (was spätestens alle 5 Jahre erfolgen sollte), so helfe ich Ihnen gerne.

Dieser Notfallplan kann auch im Rahmen von Nachfolgeregelungen einen Ansatz bieten. Die Frage der Nachfolge ist jedoch sehr komplex. Allen möglichen Szenarien ist gemein, dass der erzielte Kaufpreis ganz wesentlich von der Vorbereitung der Übergabe in den 12-36 Monaten vor Verkauf und dem Umfang der von Ihnen als (Alt-)Eigentümer angebotenen begleitenden Übergabe abhängig ist. Planen Sie Ihre Nachfolgeregelung daher frühzeitig.

Im Rahmen der obigen Themenkomplexe sollten u.a. die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:

  • Wer ist fachlich und unternehmerisch in der Lage den Betrieb temporär oder dauerhaft zu führen?
  • Wen ziehen Sie bzgl. der internen Unternehmensorganisation und der unternehmerischen Zielsetzungen ins Vertrauen?
  • Wer kann eine Angebotsabgabe inkl. Kalkulation abgeben?
  • Wer kann eine korrekte Auftragsabarbeitung verantwortlich durchführen?
  • Sind die Arbeitsabläufe und die einzelnen Aufgabengebiete der Mitarbeiter klar definiert und schriftlich festgehalten?
  • Wer hat alle notwendigen Kontovollmachten?
  • Ist eine Geschäftsführung ohne Sie möglich?
  • Sind die Entscheidungen Ihrer Vertretung rechtlich gültig? Sind ggf. Anpassungen im Handelsregister oder die Ausstellung einer Vollmacht nötig?
  • ...

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erarbeitung von Regelungen für Notfallsituationen bzw. bereite mit Ihnen gemeinsam einen Verkauf bzw. die Übergabe Ihres Unternehmens vor. Eine Förderung ist mittels verschiedener Programme möglich. Der Zuschuss kann bis zu 75% betragen.